Muten Sie Ihren Redakteuren nicht zu, sich mit Details der BITV (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) zu beschäftigen oder sich über die Empfehlungen der WCAG, ATAG oder UAAG Gedanken zu machen. Stellen Sie Ihren Redakteuren ein Content Management System zur Verfügung, welches notwendige Freiheiten lässt und dabei ohne das Zutun Ihrer Redakteure barrierefreie Internetseiten generiert.
Mit TYPO3 können Redakteure Inhalte pflegen und dabei zu jedem Zeitpunkt barrierefrei handeln. Administratoren steuern im Vorfeld der redaktionellen Arbeit anhand von TYPOScript Templates die Struktur der später generierten Webseiten. Natürlich ist dabei auch die XHTML Konformität, ein wichtiges Grundelement der Barrierefreiheit, problemlos umsetzbar. Lösungsansätze zu weiteren Voraussetzungen wie CSS-formatierte Menüs und Texten, der durchgehenden Verwendung von ALT-Tags sowie der Navigation mittels Accesskeys stehen in TYPO3 standardmäßig zur Verfügung.
Über barrierefreie Internetseiten erlangen auch körperlich benachteiligte Menschen Zugriff auf Onlineinformationen. Seit dem 31.12.2005 sind öffentliche Einrichtungen sowie Behörden der Bundesverwaltung laut §11, Absatz 1, Satz 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes dazu verpflichtet, ihre Internetpräsentationen barrierefrei zu betreiben. Nutzen auch Sie die Möglichkeit, mit TYPO3 barrierefreie Internetseiten zu erstellen und ermöglichen Sie es körperlich benachteiligten Menschen, aktive Mitglieder der Onlinewelt zu bleiben.


